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Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft

Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) (das „Übernahmeangebot“) zum Erwerb sämtlicher Aktien der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Die Bieterin veröffentlicht auf dieser Internetseite Informationen betreffend das Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und bestimmten, auf grenzüberschreitende Angebote anwendbare Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) durchgeführt. Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer nach deutschem Recht gegründeten Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Übernahmeangebots. Die Durchführung des Übernahmeangebotes als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von der Bieterin und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots und/oder der das Übernahmeangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften als den anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten.

Die Abgabe und Veröffentlichung des Übernahmeangebots sowie die öffentliche Werbung für das Übernahmeangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten sind von der Bieterin nicht beabsichtigt. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten nicht bei der dortigen Börsenaufsicht, der United States Securities and Exchange Commission, eingereicht.

Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen oder die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten mit den jeweils in diesen Staaten geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen, kaufen oder den Kauf von Aktien der Gesellschaft oder von solchen Wertpapieren veranlassen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit allen anwendbaren deutschen Gesetzen und, soweit anwendbar, der Rule 14e-5 des United States Securities Exchange Act von 1934. Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, z. B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Gesellschaft, die verbleibenden Aktionäre der Gesellschaft oder zukünftiger Finanzergebnisse der Gesellschaft, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Anlegern und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die relevanten Dokumente zum Übernahmeangebot zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Darüber hinaus wird den Inhabern von Wertpapieren, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, dringend empfohlen, sich unabhängig beraten zu lassen, um eine fundierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt dieser Angebotsunterlage und das Übernahmeangebot zu treffen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von diejenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in Bekanntmachungen auf dieser Internetseite enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt und sind daher möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote, einschließlich der Regulation 14E und der einschlägigen Bestimmungen über Ausnahmen vom Verbot des Erwerbs außerhalb eines beabsichtigten Übernahmeangebots und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

Mit Drücken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen haben.